Garantieerklärung der Hersteller

Garantieerklärung der Hersteller

Bitte beachten Sie bei Inanspruchnahme der Garantie die folgenden Hinweise:
Nach den gültigen Vorschriften ist der elektrische Anschluss des Saunaofens sowie der Saunasteuerung nur durch einen Fachmann eines autorisierten Elektrofachbetriebes zulässig. Wir weisen Sie darauf hin, dass im Falle eines Garantieanspruches eine Kopie der Rechnung des ausführenden Elektrofachbetriebes vorzulegen ist.

Bei Beanstandungen ist das Gerät in einer entsprechend geeigneten Verpackung* (wenn möglich bitte in der Originalverpackung)
einzuschicken an:

SAUNA 4 SEASONS
Alexei Rogatin
Sulinger Str. 101
27751 Delmenhorst


*ACHTUNG: Gefahr von Transportschäden! Bitte Ware sorgfältig verpacken, sonst kann keine Garantie übernommen werden!

Entstehende Transportkosten für die Rücksendung können von uns nicht übernommen werden. Unfrei gesendete Ware wird von uns nicht angenommen.

Herstellergarantie der Firma EOS:

  • Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufbelegs und dauert grundsätzlich 2 Jahre und bei privater Nutzung 3 Jahre.
  • Garantieleistungen erfolgen nur dann, wenn der zum Gerät gehörige Kaufbeleg vorgelegt werden kann.
  • Bei Änderungen am Gerät, die ohne ausdrückliche Zustimmung des Herstellers vorgenommen wurden, verfällt jeglicher Garantieanspruch.
  • Für Defekte, die durch Reparaturen oder Eingriffe von nicht ermächtigten Personen oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, entfällt ebenfalls der Garantieanspruch.
  • Bei Garantieansprüchen ist sowohl die Seriennummer sowie die Artikelnummer zusammen mit der Gerätebezeichnung und einer aussagekräftigen Fehlerbeschreibung anzugeben.
  • Diese Garantie umfasst die Vergütung von defekten Geräteteilen mit Ausnahme normaler Verschleißerscheinungen.

 

Herstellergarantie der Firma HARVIA:

  • Die Garantiezeit für in Familiensaunen verwendete Saunaöfen und Steuergeräte beträgt 2 Jahre.
  • Die Garantiezeit für Saunaöfen und Steuergeräte, die in öffentlichen Saunen in Privatgebäuden verwendet werden, beträgt 1 Jahr.
  • Die Garantie deckt keine Defekte ab, die durch fehlerhafte Installation und Verwendung oder Missachtung der Wartungsanweisungen entstanden sind.
  • Die Garantie kommt nicht für Schäden auf, die durch Verwendung anderer als vom Werk empfohlener Saunaofensteine entstehen.

Herstellergarantien im Überblick:

Saunatechnik EOS Werke Germany
* Saunatechnik Prüfnormen: VDE
* Herstellgarantie: 2 Jahre (gewerblich)
* Herstellgarantie: 3 Jahre (privat)

Saunatechnik SAWOTEC WELLNES SOLUTIONS & Harvia Oy
* Herstellgarantie GARANTIE: 1 Jahre (gewerblich)
* Herstellgarantie GARANTIE: 2 Jahre (privat)

Monuments production moldova, Handelsgesellschaft mbH
* Saunatechnik Prüfnormen: VDE
* Herstellgarantie: 2 Jahre (privat)

Von der Garantie ausgenommen sind:

Mängel oder Schäden, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind;
alle Verbrauchsmaterialien und -gegenstände, wie z.B. Heizelemente etc.

 

Garantieerklärung zu den Herstellergarantien:

§ 1 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN UND ZU NATIONALEM RECHT


1. Durch diese Garantie werden die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht berührt.

2. Die vorstehenden Garantiebedingungen gelten soweit sie dem jeweiligen nationalen Recht im Hinblick auf Garantiebestimmungen nicht entgegenstehen.


§ 2 GARANTIELEISTUNG

1. Die Firmen EOS (EOS Saunatechnik GmbH, Schneiderstriesch 1
35759 Driedorf,DE),sentiotec GmbH (sentiotec GmbHworld of wellness, Oberregauer Straße 48, 4844 Regau, AT) und Monuments Handelsgesellschaft mbH (Monuments Handelsgesellschaft mbH, Schneiderstriesch 1, 35759 Driedorf, DE), gewähren für mechanische und elektrische Bauteile des Gerätes, nach Maßgabe der hier beschriebenen Bedingungen, eine Garantie von zwei Jahren im privaten Gebrauch, gerechnet ab dem Erwerb des Gerätes durch den Käufer (Verbraucher). Treten innerhalb dieser Garantiefrist Mängel auf, die nicht auf einer der in § 4 aufgeführten Ursachen beruhen, so wird die jeweilige Hersteller Firma nach eigenem Ermessen das Gerät entweder ersetzen oder reparieren.

2. Bei berechtigten Garantieansprüchen wird das Produkt frachtfrei zurückgesandt. Dem jeweiligen Hersteller steht es frei, das Produkt instand zu setzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Verbraucher den Kaufpreis zu erstatten. Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist der jeweillige Hersteller berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern.

Dem Garantienehmer erwachsene Kosten, Spesen, Porto und dergleichen werden nicht ersetzt.

Auch werden Montage-, Demontage- und Transportkosten nicht ersetzt. Betriebsausfallschäden, Gewinnverlust und Folgeschäden, welche auf einem Mangel des Produktes beruhen, sind von der Garantiezusage nicht umfasst.

3. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht gewährt.


§ 3 ANSPRUCH AUF NACHERFÜLLUNG

1. Um die Berechtigung zur Garantiereparatur vorab überprüfen zu können, setzt die Garantieleistung voraus, dass der Käufer den Händler und/oder den jeweiligen Hersteller VOR der Einsendung des Gerätes den Händler telefonisch oder per E-Mail über den aufgetretenen Mangel informiert.

2. Das Gerät muss sodann im Originalkarton eingesandt werden.

3. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.


§ 4 GARANTIEBESTIMMUNGEN

1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn zusammen mit dem Gerät die Kopie der Originalrechnung bzw. der Kassenbeleg, den der Händler ausgestellt hat, vorgelegt wird. Liegt ein Garantiefall vor, wird das Gerät grundsätzlich repariert oder ersetzt.

2. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder Wartung bzw. zur Reparatur des Gerätes, insbesondere wenn die Defekte auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind. Ebenfalls nicht vom Garantieanspruch erfasst sind Defekte an Verschleißteilen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind: Mängel oder Schäden, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind: alle Verbrauchsmaterialien und -gegenstände, wie z.B. Heizelemente etc.

3. Auf dem Garantiewege nicht behoben werden desweiteren Schäden an dem Gerät, die verursacht worden sind durch:

- unsachgemäße Benutzung oder Fehlgebrauch des Gerätes für einen anderen als seinen normalen Zweck unter Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen des jeweiligen Herstellers.
-Den Anschluss oder den Gebrauch des Gerätes in einer Weise, die den geltenden technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen in dem Land, in dem das Gerät gebraucht wird, nicht entspricht.
-Schäden durch höhere Gewalt oder andere von den Herstellern nicht zu vertretende Ursachen bedingt sind.

4. Die Garantieberechtigung erlischt, wenn das Gerät durch eine nicht autorisierte Werkstatt oder durch den Kunden selbst angeschlossen, repariert bzw. geöffnet wurde.

5. Sollte bei Überprüfung des Gerätes durch den jeweiligen Hersteller festgestellt werden, dass der vorliegende Schaden nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt, sind die Kosten der Überprüfungsleistung durch den jeweiligen Hersteller vom Kunden zu tragen.



§ 5 SCHADENERSATZANSPRÜCHE

Wegen Schlechtleistung der Garantie stehen dem Käufer keine Schadenersatzansprüche zu, insbesondere auch nicht wegen Folgeschäden. Die Haftung der Hersteller beschränkt sich in allen Fällen auf den Warenwert des Gerätes.

Hinweise bei Garantiezusage, § 477 BGB:

Ganz unabhängig von dieser Herstellergarantie und davon, ob im Garantiefall die vorgeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Nach eigener freier Wahl können daher neben oder auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache – insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz (siehe § 437 BGB und die entsprechenden besonderen Verjährungsregelungen in § 438 BGB) – gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den jeweiligen Hersteller oder seine Erfüllungsgehilfen.